Herzlich Willkommen bei Bartels Rechtsanwälte
In unseren Spezialgebieten (Arbeitsrecht und Immobilienwirtschaftsrecht) unterstützen wir Sie kompetent und mit Leidenschaft. Wir legen Wert auf eine persönliche und verbindliche Betreuung unserer Mandanten.
Im Arbeitsrecht beraten und unterstützen wir Sie bei der Prozessführung. Unsere Mandanten sind Unternehmen, leitende Angestellte und Geschäftsführer sowie Arbeitnehmer und Arbeitnehmervertreter.
Im Immobilienwirtschaftsrecht liegt der Schwerpunkt in der Beratung von Unternehmen.
Anwälte
Rechtsanwältin Ulrike Bartels
Bankausbildung, Studium der Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung (Universität Bayreuth). Nach dem zweiten Staatsexamen an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster langjährige Tätigkeit als Syndikusanwältin in Berlin und Frankfurt am Main mit einer großen Bandbreite an arbeitsrechtlichen Themen (Kollektivarbeitsrecht und Individualarbeitsrecht).
Rechtsanwalt Christian Bartels
Bankausbildung, Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin. Nach dem zweiten Staatsexamen langjährige Tätigkeit als Rechtsanwalt in einer internationalen Kanzlei in Berlin und Frankfurt. Seit 2012 als Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Leiter der Rechtsabteilung eines namhaften Immobilienunternehmen in Metzingen.
Leistungen
Arbeitsrecht
Ihre Interessen und Ihr wirtschaftlicher Nutzen stehen bei der Mandatsbearbeitung im Mittelpunkt. Wir nehmen uns die Zeit, Ihren Fall eingehend zu prüfen. Auf dieser Basis geben wir Ihnen eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise ab. Folgende Leistungen bieten wir im Arbeitsrecht an:
Beratung
Das Ziel und den Umfang der rechtlichen Beratung bestimmen Sie. Wollen Sie eine erste rechtliche Einschätzung? Dann vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung. Brauchen Sie eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise mit kurzer schriftlicher Begründung als Entscheidungsgrundlage, vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
Prozessvertretung
Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten vor Gericht, indem wir beispielsweise:
- für den Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage erheben, nachdem dieser eine Kündigung erhalten hat
- für den Arbeitgeber die Abweisung einer gegen ihn erhobenen Kündigungsschutzklage beantragen, nachdem der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erhoben hat
- für den Betriebsrat Mitbestimmungsrechte durchsetzen
Laufende Beratung
Sofern Sie Unternehmer oder Arbeitnehmervertreter sind und Sie wiederkehrend arbeitsrechtliche Fragen haben, vereinbaren Sie einen persönlichen Gesprächstermin und informieren Sie sich über unsere laufende rechtliche Beratung.
Abmahnungen
Wir erstellen und überprüfen Abmahnungen auf deren Wirksamkeit. Wir setzen die Entfernung von zu Unrecht ausgesprochenen Abmahnungen aus der Personalakte gerichtlich durch.
Arbeitsrechtliche Verträge
Wir erstellen und prüfen Verträge aus dem Arbeitsrecht. Ihre Fragen im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen Verträgen beantworten wir gern. Diese sind z.B. befristete und unbefristete Arbeitsverträge, Aufhebungsvereinbarungen, Abwicklungsvereinbarungen, Dienstwagenvereinbarungen, Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen, u.v.m.
Einvernehmliche Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Wir beraten und vertreten Sie bei der einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Abwicklungsvertrag oder Aufhebungsvereinbarung.
Kündigung
Wir beraten und vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich bei der Kündigung von Arbeitsverhältnissen.
→ Hinweis für Arbeitnehmer: Lassen Sie die Kündigung unmittelbar nach Erhalt von einem auf das Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen. Grund ist Folgender: Sofern Sie gegen die Kündigung vorgehen möchten, müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage erheben. Versäumen Sie diese Frist, gilt die ausgesprochene Kündigung i.d.R. als wirksam (selbst wenn sie unwirksam war). Nach Fristablauf kann die Kündigung nur in seltenen Ausnahmefällen gerichtlich noch geprüft werden.
→ Hinweis für Arbeitgeber zu Kostenoptimierung: Sofern Sie damit rechnen, das sich der Arbeitnehmer gegen die Kündigung wehrt, sprechen Sie uns vor Ausspruch der Kündigung an. Auf diese Weise verhindern Sie vermeidbare Fehler, die die Kündigung unwirksam machen und den Prozess verlängern und verteuern.
Stellenausschreibung und Bewerbungsverfahren
Der Verstoß gegen die Diskriminierungsverbote des AGG (Benachteiligung wegen des Geschlechts, Alters, Schwerbehinderung etc.) kann zu Entschädigungsansprüchen/ Schadensersatzansprüche der abgelehnten Bewerber führen. Wir prüfen Anzeigentexte und geben Ihnen eine Einschätzung, ob ein Entschädigungsanspruch besteht.
Vergütung
Wir klären, in welcher Höhe offene Vergütungsansprüche bestehen.
Zeugnis
Wir unterstützen Sie bei der Formulierung von Zeugnissen und geben Ihnen eine Einschätzung, ob das erteilte Zeugnis den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Immobilienwirtschaftsrecht
Schwerpunkte sind die Gestaltung und Verhandlung von Verträgen im Bereich des gewerblichen Mietrechts für Unternehmen insbesondere in Bezug auf Einzelhandels- und Spezialimmobilien.
Kontakt
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, am besten per E-Mail info@bartels-rt.de oder telefonisch.